Die Pflegezusatzversicherung
Eine Pflegezusatzversicherung ergänzt den gesetzlichen Schutz sowohl der Privat- und Gesetzlichversicherten.
Die Pflegepflichtversicherung bietet dem Pflegebedürftigen einen Grundschutz für ambulante und auch stationäre Pflege, dabei sind vom Gesetzgeber Art und umfang der Leistungen genau definiert und festgelegt worden. Bei einem Pflegefall sind aber die tatsächlichen Aufwendungen oft deutlich höher und müssen daher privat getragen werden. Da kann es vorkommen, dass das gesamte Vermögen aufgebraucht wird und die direkte Nachkommenschaft auch noch zur Kasse gebeten wird . Deshalb ist es sinnvoll für den Fall der Pflegebedürftigkeit eine Pflegezusatzversicherung ab zuschließen.
Maximal 1.432 Euro im Monat zahlt die Pflichtversicherung bei schwerster Pflegebedürftigkeit für Pflegeeinsätze zu Hause. Das sind pro Tag sind das weniger als 47 Euro. Bei dieser Pflegebedürftigkeit ist beträgt der Betreuungsbedarf wenigstens fünf Stunden am Tag.
Für einen Heimplatz bei Pflegestufe 3 werden von der Pflegeversicherung bis zu 1.432 Euro bezahlt. Bei besonderen Härtefällen sind es 1.918 Euro, dies wird aber nur in absoluten Ausnahmefällen gewährt. Trotzdem kann ein Platz schnell 3000 Euro und mehr kosten.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur verschiedene Versicherungen Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
|