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Riesterrentenversicherung |
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Bei der Riester- Rente handelt es sich um eine freiwillige staatlich geförderte Altersvorsorge mit attraktiven Steuervorteilen und Zulagen. Man zahlt während seines Alterslebens in eine private Vorsorge wie z.B private Lebensversicherung, Fonds, Banksparplan oder in eine private Rentenversicherung. Vater Staat gibt einem ein Zuschuss in Form von Steuerfreibeträgen und Zulagen dazu. Die Versicherer müssen mindestens die eingezahlten Beiträge sowie eine Mindestverzinsung von z.Zt. 2,25% garantieren. Es werden nur solche Produkte gefördert, die vom Staat auch zertifiziert wurden.
Zulagen berechtigt sind :
- Alle gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmer
- Beamte, Soldaten und Richter
- Versicherungspflichtige Selbständige
- Versicherte während der Erziehungszeit
- Geringfügig Beschäftigte, die auf die Versicherungsfreiheit verzichtet haben
- Arbeitslosengeld I- und Arbeitslosengeld II-Empfänger
- Pflegepersonen
- Behinderte in Werkstätten
Um die vollen Zulagen zu erhalten, sind folgende Mindestbeiträge (einschließlich der Zulage) erforderlich. ab 2006 bei 3 % und ab 2008 bei 4 % des Bruttogehalts. Folgende Zulagen bekommen Sie vom Staat geschenkt.
| Jahr |
ab 2004 |
ab 2006 |
ab 2008 |
| Grundzulage |
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| Single |
76 € |
114 € |
114 € |
| Verheiratet |
152 € |
228 € |
308 € |
| Kinderzulage |
92 € |
138 € |
185 € |
Die Riester-Rente bringt dank der staatlichen Förderung mehr Rendite als vergleichbare Anlagen und zudem ist Sie besonders für Familien mit Kindern attraktiv.
Fordern Sie jetzt Ihr Angebot an:
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur verschiedene Versicherungen Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
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