Die private Unfallversicherung
Ob auf dem Weg zur Arbeit, beim Renovieren während der Freizeit oder beim Hausputz: Ein Unfall kann jederzeit passieren. In dem meisten Fällen erleidet der Verunglückte leichte Verletzungen, kommt es aber zu schweren Verletzungen sind langjährigen Folgen vorprogrammiert. Die Versicherung sprechen von einem Unfall wie folgt:

Ein Unfall ist , wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das so genannte Unfallereignis, Gesundheitsschäden erleidet. Ebenfalls als Unfall gilt, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk verrenkt oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder gerissen werden.
Dies kann extrem hohe finanzielle Belastungen bedeuten; z.B. wenn die Wohnung oder das Auto behindertengerecht umgebaut werden muss und Betreuungskosten anfallen. Der Gesetzgeber empfiehlt sogar sich mit einer privaten Unfallversicherung abzusichern. Diese zahlt dem Versicherten eine zuvor fest vereinbarte Summe – über die er unabhängig von den tatsächlichen Kosten oder Einbußen frei verfügen kann.
Der Preis für eine Unfallversicherung , hängt von den einzeln Bausteinen wie Krankenhaustagegeld, Todesfallschutz und selbstverständlich von der Höhe der Versicherungssumme ab. Die gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus Arbeiter und Angestellte sind zwar automatisch Mitglied in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaften), die vom Arbeitgeber finanziert wird. Doch viele verlassen sich auf diesen Schutz, ohne zu wissen, dass dieser nur dann greift, wenn sich der Unfall während des Jobs oder auf direktem Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ereignet. Wer zu Hause oder in der Freizeit stürzt, ist auf keinen Fall versichert – dabei geschieht dort fast jeder zweite Unfall. Die private Unfallversicherung schützt dagegen rund um die Uhr weltweit und zahlt unabhängig von sonstigen Leistungen wie z.B. Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder gesetzlicher Unfallversicherung.
Wichtig:
Bei den Tipps und Informationen auf diesen Seiten handelt es sich um allgemeine, unverbindliche Hinweise zur verschiedene Versicherungen Die rechtsverbindlichen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Versicherungsbedingungen Ihres Versicherers.
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